Allgemein
- Die Mindestmietdauer von drei Tagen beinhaltet:
- 2 Fahrer mit gültigem Führerschein, Mindestalter 22 Jahre und 2 Jahre Fahrpraxis
- Kostenlose Anlieferung und Abholung am Anlegesteg und Flughafen
- Kostenlose Anlieferung zu den meisten Hotels
- Unbegrenzte Kilometerzahl
- Alle Steuern
- Tagesbuchungen werden nur nach Verfügbarkeit für wiederkehrende Kunden aus Praslin oder La Digue akzeptiert (zweite Buchung)
- Wir akzeptieren keine Buchungen von Kreuzfahrtkunden mehr
- Die Fahrzeuge müssen sauber und ordentlich zurückgegeben werden, oder es wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 30 € berechnet.
- Platte Reifen sind vom Kunden mit einem Ersatzreifen zu tauschen, der im Kofferraum des Fahrzeugs vorhanden ist. Diesen Service können wir gegen Aufpreis anbieten, bitte melden Sie platte Reifen, damit wir sie ersetzen können. Wenn es sich um eine normale Reifenpanne handelt, berechnen wir den Schaden nicht, aber wenn der Reifen zerrissen ist, wird eine Gebühr für den Austausch des Reifens erhoben.
- Bei Rückgabe nach 9:00 Uhr wird ein voller Tagessatz berechnet; bei Rückgabe vor 9:00 Uhr wird der Wagen für diesen Tag nicht berechnet.
- Zahlungen können in bar in Euro, USD oder SCR oder per Kreditkarte erfolgen, mit einem Bequemlichkeitsgebühr von 3 % bei Zahlung mit Visa oder MasterCard und einem Bequemlichkeitsgebühr von 5 % für American Express.
Versicherung
- Die Schadensersatzverzichtsklausel (CDW) ist im Mietpreis enthalten und begrenzt Ihre finanzielle Haftung im Schadensfall auf einen Selbstbehalt von 1000 € für Kleinwagen bzw. 2000 € für SUVs, d.h. wenn Sie ein Fahrzeug mieten und es während Ihres Aufenthaltes beschädigt wird, haften Sie für die ersten 1000 € bzw. 2000 €, und wir übernehmen jeden darüber hinausgehenden Betrag.
- Um den Selbstbehalt zu gewährleisten, muss eine Kreditkarte vorliegen.
- Wir blockieren keine Kaution für den Selbstbehalt und belasten die Kreditkarte nicht mit der Kaution. Der Mieter muss im Schadensfall über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.
- Alle Fahrzeuge sind bei einer Haftpflichtversicherung versichert, die die Gegenpartei im Falle eines Unfalls vollständig abdeckt.
- Schäden, die durch Trunkenheit am Steuer, grobe Fahrlässigkeit, Missachtung der Mietbedingungen oder andere unzulässige Aktivitäten verursacht werden, sind von der Versicherung ausgeschlossen; der Mieter ist in diesen Fällen für die Beschädigung des Fahrzeugs voll verantwortlich – die Begrenzung auf den Selbstbehalt gilt nicht.
- Schäden am Unterboden des Fahrzeugs, Verlust oder Beschädigung der Autoschlüssel, Schäden an Reifen oder Glas (Fenster, Windschutzscheibe usw.) sind nicht im Versicherungsschutz enthalten und werden vom Selbstbehalt abgezogen.